AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB



§ 1 Anbieter und Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Dienstleistungen der freelance Übersetzerin Daniela Klose, Webseite: „Team Authors Algarve“, nachstehend als „Dienstleister“, „wir“ oder „uns“ bezeichnet, die dem Kunden, Klienten oder Vertragspartner, nachstehend als „Auftraggeber“ bezeichnet, angeboten und/oder erbracht werden.


1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gesamte Geschäftsbeziehung, einschließlich aller Leistungen, aller zusätzlichen Vereinbarungen, wie gesonderte Aufwandspauschalen, Verpflichtungen, Leistungen und Zahlungen zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber.


1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Abweichende Regelungen, Geschäftsbedingungen des Auftraggebers müssen gesondert vereinbart werden bzw. werden nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.

 

1.4 Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen durch Dritte (z. B. freie Mitarbeiter) zu erbringen. Die Auswahl der freien Mitarbeiter erfolgt nach unserem Ermessen.


 

§ 2 Angebot, Auftragserteilung sowie Vertragsabschluss


2.1. Die Angebote sind bis zur Annahme und Auftragserteilung durch den Auftragsgeber und Bestätigung durch den Dienstleister unverbindlich. Vertragliche Vereinbarungen über Fertigstellungs- und Zustellungsfristen der Leistungen sowie Änderungen und Ergänzungen bei der getroffenen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister werden erst durch eine schriftliche Bestätigung des Dienstleisters verbindlich.


2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber unser Angebot innerhalb einer entsprechenden Frist annimmt und eine Auftragsbestätigung des Dienstleisters erhalten hat. Der Vertrag kann per E-Mail geschlossen werden.

Bei gesonderten Vereinbarungen, gilt der Auftrag als angenommen, wenn der Auftraggeber den unterzeichneten Vertrag erhalten hat, in welchem er selbst und der Dienstleister unterschrieben haben und somit die Annahme des Vertrags bestätigt haben. Aus offensichtlichen Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche stellen.


2.3. Der Dienstleister behält sich vor, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.


2.3.1. Aufträge für „Ghostwriting“ im akademischen oder sonstigen prüfungsbezogenen Bereich werden nicht übernommen. Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen abzulehnen, die zum Ziel haben, die von uns erbrachten Leistungen als offensichtlich eigene Leistung in betrügerischer Absicht darzustellen, beispielsweise in Schulen, Universitäten und anderen Bildungseinrichtungen.


2.4. Der Auftraggeber haftet allein für etwaige von ihm selbst gemachte, eventuell falsche Angaben gegenüber Dritten über den Verfasser der Dokumente.


2.5. Der Dienstleister haftet nicht für die weiteren Verwendungszwecke der verfassten Dokumente nach Auftragsfertigstellung. Der Dienstleister haftet nicht und garantiert keine finanziellen oder sonstige Erfolge der verfassten Dokumente gegenüber dem Auftraggeber. Der Dienstleister sichert dem Auftraggeber zu, dass er die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.



§ 3 Leistungsumfang / Vertragsgegenstand


3.1. Der Leistungsumfang des Dienstleisters beinhaltet Ghostwriting, Übersetzungen, Dokumentationsservice "Biodiversität", Beratungsservice „Auswanderung nach Portugal", etc. inklusive aller Recherchen, Manuskripte und Korrekturlesen. Sollte die separate Dienstleistung „Korrekturlesen“ eines bereits bestehenden Textes erteilt werden, wird diese gesondert abgerechnet. Bei Bedarf werden gesonderte vertragliche Vereinbarungen über Leistungen geschlossen.


3.1.2. Der Auftraggeber hat das Recht nach Fertigstellung und Übergabe der endgültigen Dokumente Korrekturwünsche im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu äußern.


3.1.3. Der fertiggestellte Auftrag wird ausschließlich dem Auftraggeber übergeben bzw. übermittelt.


3.2. Die Kommunikation erfolgt per E-Mail, Telefon oder Online-Kommunikation „Zoom“. Bei Bedarf kann ebenfalls eine persönliche Beratung bzw Service vor Ort erfolgen. Diesbezüglich kann eine Aufwandsentschädigung anfallen, nach vorheriger Absprache.


3.3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass Informationen und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, unklar oder nicht realisierbar sind, unabhängig davon, ob es sich um eigene oder fremde Informationen oder Anforderungen handelt, so hat sie die andere Partei unverzüglich über solche Umstände sowie über erkennbare Folgen zu informieren.



§ 4 Lieferung und Fristen


4.1. Bei dem Service „Ghostwriting“ sind alle Fristen, Fertigstellungs- und Abgabetermine in einem Vertrag festzuhalten.


4.1.1. Die Dauer bis zur vollständigen Fertigstellung bzw. Abgabe des fertigen und an den Auftraggeber zu übergebenden Manuskriptes richtet sich nach dem Auftragsvolumen.


4.1.2. Ein gewünschter Liefertermin wird vom Auftraggeber so festgelegt, dass unter Berücksichtigung aller zeitaufwendigen Faktoren eine rechtzeitige Lieferung und Nachbesserung auch unter realen und wahrgenommenen Gesichtspunkten möglich ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Anfrage Lieferfristen anzugeben und diese als Vertragsbestandteil zu vereinbaren. Für fehlerhafte oder verspätete Terminangaben des Auftraggeber haftet der Dienstleister nicht. Eine Lieferfrist gilt als vertragsgemäß, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nachweislich erbracht wurde und dem Auftraggeber zugesandt wurde.


4.1.3. Der Dienstleister haftet nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggeber (z.B. rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen; Mängel aufgrund unklarer, unrichtiger oder unvollständiger Aufträge; unvollständige Mitteilung eines Auftrags) verursacht werden und berechtigen uns, die Lieferung der jeweiligen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sind, soweit möglich, unverzüglich mitzuteilen.


4.2. Die erstellten, bearbeiteten Texte werden in digitaler Form als E-Mail-Anhang versandt. Zusätzliche Kosten für einen anderweitigen Versand an den Auftraggeber werden vom Auftraggeber übernommen.


4.3. Der Dienstleister haftet nicht für den Versand, oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der erstellten oder bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Alle Verpflichtungen vonseiten des Dienstleisters sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Zeitpunkt der Versendung ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.


4.4. Der Dienstleister ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unrichtige Auftragserteilung, durch Fehler, missverständliche oder falsche Formulierungen im Ausgangsmaterial entstehen.


4.5. Der Auftraggeber hat die Pflicht, dem Dienstleister unmittelbar nach Erhalt der Lieferung, den Erhalt zu bestätigen. Weiterhin sind die gelieferten Dokumente in einer Frist von max. 5 Wochentagen zu prüfen und ein entsprechendes Feedback abzugeben, soweit nicht anders vereinbart.


4.5.1. Der Dienstleister ist nicht haftbar für entstehende Verzögerungen oder Mängel durch ausbleibende oder nicht fristgerechte Rückmeldungen des Auftraggebers zu Teil- bzw. Komplettleistungen.


4.5.2. Der Dienstleister ist nicht haftbar für Verzögerungen, Leistungsunterbrechungen, oder einen Leistungsabbruch, welche durch ausbleibende bzw. nicht fristgerecht eingehende vertraglich vereinbarte Zahlungen zu Teil- bzw. Komplettleistungen entstehen.


4.6. Der Dienstleister ist bei Fristüberschreitung zu den Punkten 4.4., 4.5., 4.5.1. und 4.5.2. der AGB berechtigt, den Auftrag auf unbestimmte Zeit auszusetzen.



§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten


5.1. Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Bedarf kann auch ein Angebot in Pfund Sterling (GBP) erstellt werden. Alle Angebote und Preise sind bis zur Auftragserteilung bzw. Vertrag unverbindlich.


5.2. Die Leistung ist mittels Vorkasse von 10 – 20 %, abhängig vom Auftragsvolumen, an den Dienstleister zu begleichen. Bei einer größeren, umfangreicheren Leistung bzw. Auftrag wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
Die Restzahlung an den Dienstleister ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung der gesamten Dienstleistung fällig. Der Dienstleister wird eine Rechnung über die Leistungen erstellen und diese dem Auftraggeber zusenden. 


5.3. Beim Service „Ghostwriting“ wird das Dienstleister-Honorar je nach Thema, Schwierigkeitsgrad und Aufwand auf Basis festgesetzt. 


5.3.1. Das Honorar für den Auftrag kann individuell mit einem Pauschalbetrag pro Buchseite festgelegt werden. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Ermessensspielraum, aber auch nach dem Umfang, dem Schwierigkeitsgrad, der Auftragsart der Arbeiten und dem für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeitfenster.


5.4. Wir sind berechtigt, eine Vorauszahlung als Vorfinanzierung oder Zahlung nach dem Stand der Fertigstellung zu verlangen. Die Fälligkeit der Raten richtet sich nach der in unseren Angeboten und Rechnungen angegebenen Berechnung.


5.5. Ist eine Vorfinanzierung vereinbart, sind wir erst nach Eingang der Zahlung verpflichtet, unsere Leistungen zu erbringen.


5.6. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so sind wir berechtigt, Mahnkosten pro schriftlicher Mahnung zu verlangen und die Fortsetzung der Tätigkeit bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung auszusetzen.


5.7. Versandkosten und sonstige Nebenkosten (z.B. Kopierkosten, Erstellung von Datenträgern) gehen zu Lasten des Auftraggeber und werden gesondert berechnet.



§ 6 Eigentum und Verwendungsrechte


6.1. Beim Service „Ghostwriting“ vereinbaren der Dienstleister und der Auftraggeber einen gesonderten Vertrag über die Urheberrechte des Textes bzw. der Texte. Im Fall, dass die Urheberrechte der Texte beim Autor verbleiben: Gibt der Auftraggeber dennoch im Rahmen von Rechtsgeschäften vor, Urheber des Textes zu sein, geschieht dies auf eigene Gefahr.


6.2. Soweit eine vertragliche Leistung die Einräumung von Nutzungsrechten beinhaltet, erhält der Auftraggeber nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten Honorars, einschließlich der aus Punkt 5.1. der AGB zu begleichenden Mehrwertsteuer, die alleinigen Nutzungsrechte an dem Manuskript. Dazu gehört insbesondere das Recht, das Werk zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen oder durch Dritte ausführen zu lassen oder an Dritte zu übertragen. Der Auftraggeber erwirbt auch das Recht, die geistigen Leistungen in seine eigenen Werke zu integrieren.


6.3. Der Dienstleister verzichtet auf das Namensnennungsrecht. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Gegenzug zur Geheimhaltung über die Urheberschaft des Ghostwriters. Bei Abweichungen wird ein gesonderter Vertrag aufgesetzt.


6.4. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus dem Vertragsverhältnis hervorgehende Manuskripte nicht für prüfungsrelevante universitäre Zwecke zu verwenden sind.



§ 7 Kündigung und Widerrufsrecht


7.1. Der Auftraggeber hat das Recht zu kündigen, sofern der Dienstleister seinen vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt oder die vereinbarte Schweigepflicht verletzt.


7.2. Für die geleisteten und gelieferten Arbeiten hat im letzten Fall des Punktes 8.1. der AGB eine vorzeitige Aufschlüsselung der Leistung in einer Endabrechnung zu erfolgen. So geleistete Überzahlungen sind dem Auftraggeber zurückzuerstatten.


7.3. Verletzungen der vereinbarten Schweigepflicht, siehe auch § 10 der AGB, durch den Dienstleister entbinden den Auftraggeber von jeglicher Zahlung.


7.4. Verletzt der Auftraggeber die AGB, ist der Dienstleister berechtigt, den Auftrag abzubrechen. Es besteht kein Anspruch auf Honorarrückerstattung oder ein Schadensersatzanspruch auf Seiten des Auftraggebers.


7.5. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, vom Vertrag zurück, so gilt als vereinbart, dass wir Schadensersatz in Höhe der nachgewiesenen Leistungen (Stunden, Seiten, Aufwandsentschädigung), mindestens jedoch in Höhe von 30 % der Nettoauftragssumme verlangen können, es sei denn, die Pauschale übersteigt den im normalen Geschäftsgang zu erwartenden Schaden.


7.6. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Rücktritt vom Vertrag ordnungsgemäß erbrachten Leistungen zu vergüten.



§ 8 Gewährleistung und Haftung


8.1. Ein erstellter oder überarbeiteter Text gilt als abgenommen, wenn dem Dienstleister nicht innerhalb von 5 Wochentagen nach erfolgter Lieferung Beanstandungen schriftlich und detailliert mitgeteilt werden.


8.2. Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt etwaige Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der oben genannten Frist von 5 Wochentagen schriftlich, mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Dafür sind genaue Textkennzeichnungen und detaillierte Angaben Bedingung.


8.2.1. Für etwaige entstandene Mängel, welche unter den Punkten 4.1.2., 4.1.3., 4.3., 4.4., 4.5., 4.5.1. und 4.5.2. der AGB aufgeführt sind, ist der Dienstleister nicht haftbar.


8.3. Der Auftraggeber setzt dem Dienstleister eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
Diese Frist darf die bisherige Arbeitszeit, welche für die Texterstellung benötigt wurde, nicht übersteigen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung des Rechnungsbetrages. Weitergehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.


8.4 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereiches durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.


8.5. Der Dienstleister haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall von technischen Betriebsstörungen, Streik oder höherer Gewalt. Als Schadensersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die jeweilige Leistung in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.


8.6. Für Schäden, die durch den Gebrauch der vom Dienstleister erstellten und bearbeiteten digitalen Dokumente in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet das Dienstleister ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die unter Punkt 7.5. der AGB genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch hier.


8.7. Der Dienstleister setzt voraus, dass bei allen eingereichten Texten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen alleine zu Lasten des Auftraggebers.


8.8. Die Verantwortung für alle Texte, welche der Dienstleister im Auftrag und nach Vorgabe des Auftraggebers verfasst, bearbeitet oder übersetzt, liegt beim Auftraggeber. Die Freigabe zur Veröffentlichung obliegt nur dem Auftraggeber. Der Auftraggeber ist zur Prüfung der Inhalte und der Form verpflichtet und trägt die Verantwortung gemäß Verordnungen und Gesetze der EU.


8.9. Wenn etwaige Verstöße für den Dienstleister nicht erkennbar sein können, weil sich der Auftraggeber im Ausland aufhält und dort andere gesetzliche Regelungen bestehen, trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Auftraggeber ist stets zur Prüfung aller Texte oder einzelner Textpassagen, welche der Dienstleister für ihn erstellt oder bearbeitet hat, verpflichtet und entbindet den Dienstleister somit nach der Zustellung der Endfassung von jeder Verantwortung für deren Inhalte und Aussagen.


8.10. Die Gestaltungsfreiheit gilt als vereinbart, es sei denn, der Auftraggeber hat bei der Auftragserteilung ausdrücklich auf besondere Anforderungen hingewiesen.


8.11. Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte der beauftragten Leistungen ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt uns von allen daraus entstehenden Ansprüchen frei.


8.12. Der Dienstleister haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, jedoch auf einen Höchstbetrag des Vertragspreises begrenzt. Eine Haftung nach nationalem oder EU-Recht bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. Dies gilt auch für die Haftung unserer freien Mitarbeiter.


8.13. Wir haften nicht für den Verlust von Daten, wenn der Schaden von einem Auftraggeber verursacht wird, der keine Datensicherung durchgeführt hat, so dass eine Wiederherstellung der verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand möglich ist.


8.14. Stilfragen, subjektive Einstellungen, geringfügige Rechtschreib- oder Grammatikfehler, Formatierungsanforderungen, die bei der Auftragserteilung nicht eindeutig angegeben wurden, Anforderungen, die nicht allgemein anwendbar sind, sowie die persönliche Präferenz des Auftraggebers begründen keine Rechte des Auftraggebers.


8.15. Eine Erfolgsgarantie für die von uns erstellten oder zur Verfügung gestellten Inhalte besteht nicht.


8.16. Verzögerungen durch Zahlungsverzug oder Rückmeldungsverzug gehen zu Lasten des Auftraggebers.


8.17. Die Gewährleistung der Qualität gilt ausschließlich für die letztendliche Abschlusslieferung, da die Teillieferungen nicht Teil der Auftragserbringung sind, sondern nur zur gegenseitigen Abstimmung des Inhalts dienen.



§ 9 Änderungen des Leistungsumfangs


9.1. Wünscht der Auftraggeber eine Änderung des Umfangs der beauftragten oder vertraglichen Leistungen, so hat er uns dies schriftlich mitzuteilen. Wir werden daraufhin innerhalb von 5 Arbeitstagen prüfen, welche Konsequenzen sich aus der gewünschten Änderung ergeben können, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Fristen, und ein neues, weiteres Angebot vorschlagen.


9.2. Kann keine Einigung erzielt werden oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, wahrscheinlich weil die vom Auftraggeber gewünschte Änderung nicht innerhalb der gewünschten Frist durchgeführt werden kann, bleibt der ursprüngliche Leistungsumfang bestehen. Der Auftraggeber hat jedoch das Recht, die weitere Ausführung des Vertrages zu beenden; er ist verpflichtet, das Honorar für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.


9.3. Nach Abschluss der Leistung oder eines festgelegten Teils der Leistung kann eine Revision beantragt werden. Solche Änderungswünsche sind vom Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erbringung der jeweiligen Leistung per E-Mail an uns zu richten. Zu diesem Zweck sind genaue und detaillierte Angaben unter Angabe der Art der Änderung und des Grundes für die Inanspruchnahme einer Änderung erforderlich. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Leistung als vom Auftraggeber abgenommen.


9.4. Wünscht der Auftraggeber weitere Nachbesserungen, sind diese gesondert zu vergüten. Der Dienstleister macht dem Auftraggeber ein Angebot, wenn dies gewünscht wird.


9.5. Wir sind berechtigt, Nachbesserungen abzulehnen, wenn der Auftraggeber einen fälligen Rechnungsbetrag nicht gezahlt hat, die Nachbesserungswünsche nicht nachvollziehbar oder nicht durchführbar sind (de jure oder de facto Unmöglichkeit), oder wenn die Nachbesserung nur aus subjektiven Gründen des Geschmacks verlangt wird.


9.6. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Honorars zu verlangen.



§ 10 Schweigepflicht, Vertraulichkeit und Datenschutz


10.1. Der Dienstleister verpflichtet sich zur Geheimhaltung und Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu erstellenden und zu bearbeitenden Texte. Es kann jedoch bei elektronischer Übermittlung der Zugriff unbefugter Dritter auf die Texte nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Dienstleister haftet nicht für solche Eingriffe Dritter.


10.2. Der Dienstleister ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Gesetze personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben.


10.3. Der Dienstleister ist berechtigt, eine Sicherungskopie von dem zu bearbeitenden Text zu erstellen und diese bis zum Ablauf der Geschäftsbeziehung aufzubewahren.


10.4. In Abhängigkeit der Aufgabenstellung dürfen vom Dienstleister weitere geeignete und zur absoluten Diskretion verpflichtete freie Mitarbeiter, etc. bestimmt werden.


10.5. Über alle getroffenen Vereinbarungen, auch nach Beendigung des Auftrags und der erfolgten Übergabe bzw. Rückgabe jeglichen Materials an den Auftraggeber, haben der Dienstleister, wie auch dessen freie Mitarbeiter, die vereinbarte Schweigepflicht zu bewahren.


10.6. Alle Vertragspartner, auch unsere freien Mitarbeiter und eventuellen Partnerunternehmen, sind verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, die besonderen Angaben sind für die Vertragsabwicklung erforderlich. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf den Gegenstand der Leistung. Nur der Auftraggeber selbst kann die Beteiligten von dieser Geheimhaltungspflicht schriftlich entbinden. Jede gesetzliche und behördliche Verpflichtung zur Offenlegung von Informationen hat Vorrang vor diesen Geheimhaltungspflichten.


10.7. Wir verwenden die uns anvertrauten personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


10.8. Unter Berücksichtigung der Übermittlung von Texten und Daten sowie sonstiger Kommunikation in elektronischer Form kann ein absoluter Schutz von Betriebsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Informationen nicht gewährleistet werden, da der Zugriff auf elektronisch übermittelte Inhalte durch unbefugte Dritte nicht ausgeschlossen werden kann.



§ 11 Schlussbestimmungen


11.1. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister ergeben, ist unser Geschäftssitz Distrikt Faro, Portugal. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggeber zu klagen.


11.2. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen der Geschäftspartner ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck nach geltendem Recht wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Rechtslücken in den Verträgen.


11.3. Sind oder werden Teile der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile der AGB davon nicht betroffen. Der unwirksame oder ungültige Bestandteil der AGB gilt einvernehmlich, als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.


11.4. Alle Änderungen der Geschäftsbedingungen und alle Sondervereinbarungen bedürfen stets der Schriftform. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen 5 Wochentagen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und dem Auftraggeber gilt das EU-Recht.


11.5. Der Dienstleister behält sich vor, die Geschäftsbedingungen anzupassen und zu erweitern.




Zuletzt geändert am 01.11.2022

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